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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Card-, Ticket- & Club-Systems (C/T/C Systems), ein Geschäftsbereich der k/c/e Marketing GmbH, für den Online-Kauf von Eintrittskarten

Geltungsbereich
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Vermittlung von Tickets (Kauf oder Verkauf von Tickets). Sämtliche Tickets werden von C/T/C Systems stets im Rahmen und auf Rechnung der jeweiligen Veranstalters vermittelt.
Vertragsschluss
Mit der vorausgegangenen Online-Bestellung wird die Bestellung bestätigt. Der Kauf der Tickets kommt dann durch die Betätigungs-E-Mail von C/T/C Systems zustande. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht dabei vom Kunden aus, sobald er online seine Ticketbestellung durch Absenden des Kaufformulars aufgegeben hat. Mit dem Mail-Versand des Tickets kommt ein Vertrag über den Veranstaltungsbesuch mit dem jeweiligen Veranstalter durch die Vermittlung von C/T/C Systems zustande.
Vertrag zwischen Kunden & Veranstalter
Es kommt durch den Kauf eines Tickets in Bezug auf den Veranstaltungsbesuch ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande. Im Bestellprozess werden Name und die Adresse des Veranstalters genannt. Zwischen C/T/C Systems und dem Kunden kommt kein Vertrag über den Veranstaltungsbesuch zustande. C/T/C Systems vermitteln Tickets nur im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters an den Kunden, einschließlich der Abwicklung des Ticketkaufs (Ticketversand via E-Mail, Zahlung). Unverzüglich nach Erhalt ist der Kunde dazu verpflichtet, die Tickets auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben auf dem Ticket (Name, Datum, Uhrzeit der Veranstaltung, Ticketpreis etc.) zu überprüfen. Reklamationen sind gegenüber C/T/C Systems unverzüglich in Textform (E-Mail, Brief, Fax) zu erklären. Beim Besuch der Veranstaltungen gelten immer die separaten Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Print@Home-Tickets
Der Kunde kann sich sein online gekauftes Ticket im print@home-Verfahren sofort nach Zusendung des Tickets via E-Mail ausdrucken oder dieses in seinem Wallet oder ähnlichen Orten auf dem Smartphone abspeichern. Der aufgedruckte Barcode zeigt die Eindeutigkeit des Tickets, die beim Zutritt zur Veranstaltung mit sogenannten Barcodescannern überprüft werden. Diese Überprüfung schließt somit den mehrfachen Besuch durch vervielfältigte Tickets aus. Der Wert eines print@home-Ticket besteht demnach nicht in der Einzigartigkeit des Tickets (z.B. weißes Kopierpapier), sondern in der Einmaligkeit der Information des Barcodes. Der Kunde ist verpflichtet, das Ticket vor der Vervielfältigung durch Dritte geschützt aufzubewahren. Bei Verlust und/oder Missbrauch des Tickets besteht kein Anspruch des Kunden auf Besuch der Veranstaltung oder Erstattung von Ticketentgelt. Der Weiterverkauf von Tickets an Dritte, die im Rahmen des print@home-Verfahrens gekauft wurden, ist verboten. Bei Zuwiderhandeln verlieren der Ticketkäufer bzw. der Ticketinhaber das Recht zum Veranstaltungsbesuch ohne Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder der vorbezeichneten Ticketgebühren. Wer Tickets unerlaubt vervielfältigt und/oder in Umlauf bringt, kann vom Veranstalter für etwaige Folgeschäden haftbar gemacht werden. Zudem erfolgt in jedem Fall eine strafrechtliche Verfolgung (Leistungserschleichung, Betrug, Urkundenfälschung)
Widerrufsrecht
Ausschluss (Nichtbestehen) des Widerrufsrechts beim Ticketkauf
Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ist bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die einen spezifischen Termin oder Zeitraum für die Leistungserbringung vorsehen, ein Widerrufsrecht ausgeschlossen. Dem Kunden steht daher kein Widerrufsrecht für die Bestellung der von C/T/C Systems im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters angebotenen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, insbesondere Bestellungen von Tickets für Veranstaltungen, zu. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch C/T/C Systems namens des Veranstalters bindend und verpflichtet den Kunden zur Abnahme und unverzüglichen Bezahlung der bestellten Tickets. C/T/C Systems hat das Recht, bis zum Vortag der Veranstaltung nicht bezahlte Tickets in den Vorverkauf zurückzugeben. In diesem Fall besteht weiterhin den Anspruch auf Zahlung der vertraglich geschuldeten Vorverkaufs-, System-, Bearbeitungs- und Versandgebühren. Weitergehende Schadenersatzansprüche des jeweiligen Veranstalters aus dessen Vertragsverhältnis mit dem Kunden bleiben ggf. daneben bestehen.
Gewerblicher Weiterverkauf von Tickets
Verboten ist der gewerbliche Weiterverkauf von Tickets. Dabei werden nur die Tickets an Endkunden verkauft, sofern dies nicht beim Kauf anders vereinbart wurde. Der Weiterverkauf von Tickets bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung von C/T/C Systems in Textform. Bei Krankheit, Ausfällen oder Ähnlichem können die Tickets an Dritte weitergegeben werden.
Gewährleistungsansprüche des Kunden (Ausfall, Verlegung etc. einer Veranstaltung)
Gewährleistungsansprüche des Kunden im Zusammenhang mit einer Veranstaltung bzw. einer von C/T/C Systems im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters vermittelten Leistungen bestehen nur gegenüber diesem Veranstalter. C/T/C Systems haften nicht für die Durchführung der Veranstaltung oder die Erstattung von gezahlten Ticketpreisen im Falle von ausgefallenen, verschobenen Veranstaltungen. C/T/C Systems haften ferner auch nicht für hieraus entstehende Schäden.
Umtausch von Tickets
Ausgeschlossen ist der Umtausch der Tickets.
Insolvenz des Veranstalters
Im Falle der Insolvenz des Veranstalters besteht kein Anspruch gegen C/T/C Systems auf Ausgleich einer Forderung des Kunden gegen den Veranstalter. Der Kunde hat seine Ansprüche im Insolvenzfall direkt gegenüber dem Veranstalter bzw. dem zuständigen Insolvenzverwalter geltend zu machen.
Zahlung
C/T/C Systems ist vom Veranstalter beauftragt, die Bezahlvorgänge im Rahmen des Online Ticketverkaufs abzuwickeln. Zu diesem Zweck haben diese Veranstalter C/T/C Systems vorab ermächtigt, sämtliche durch Online-Verkäufe entstehenden Forderungen im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters gegenüber dem Kunden geltend zu machen und außergerichtlich sowie gerichtlich durchzusetzen. Die vorerwähnten Forderungen des Veranstalters schließen sämtliche sogenannten Systemgebühren, Vorverkaufsgebühren sowie Bearbeitungspauschalen ein, die im Ticketkaufgeschäft zwischen Veranstalter und Kunden vereinbart werden. C/T/C Systems führt den Einzug von Zahlungen durch gängige Zahlungsmethoden wie z.B. Banküberweisung, Kreditkarte, Banklastschrift, Rechnung, Paypal, Apple-Pay, Google-Pay etc. der Kunden im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters durch. Die Belastungen erfolgen im Augenblick des Ticketkaufs.
Erfüllungsort & Gerichtsstand
Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

Stand: 29.3.2023