Allgemeine Geschäftsbedingungen der Card-, Ticket- & Club-Systems (C/T/C
Systems), ein Geschäftsbereich der k/c/e Marketing GmbH, für den Online-Kauf
von Eintrittskarten
Geltungsbereich
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Vermittlung von Tickets
(Kauf oder Verkauf von Tickets). Sämtliche Tickets werden von C/T/C Systems
stets im Rahmen und auf Rechnung der jeweiligen Veranstalters vermittelt.
Vertragsschluss
Mit der vorausgegangenen Online-Bestellung wird die Bestellung bestätigt. Der
Kauf der Tickets kommt dann durch die Betätigungs-E-Mail von C/T/C Systems
zustande. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht dabei vom Kunden aus,
sobald er online seine Ticketbestellung durch Absenden des Kaufformulars
aufgegeben hat. Mit dem Mail-Versand des Tickets kommt ein Vertrag über den
Veranstaltungsbesuch mit dem jeweiligen Veranstalter durch die Vermittlung von
C/T/C Systems zustande.
Vertrag zwischen Kunden & Veranstalter
Es kommt durch den Kauf eines Tickets in Bezug auf den Veranstaltungsbesuch
ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande. Im
Bestellprozess werden Name und die Adresse des Veranstalters genannt. Zwischen
C/T/C Systems und dem Kunden kommt kein Vertrag über den Veranstaltungsbesuch
zustande. C/T/C Systems vermitteln Tickets nur im Namen und auf Rechnung des
jeweiligen Veranstalters an den Kunden, einschließlich der Abwicklung des
Ticketkaufs (Ticketversand via E-Mail, Zahlung). Unverzüglich nach Erhalt ist
der Kunde dazu verpflichtet, die Tickets auf Vollständigkeit und Richtigkeit
der Angaben auf dem Ticket (Name, Datum, Uhrzeit der Veranstaltung,
Ticketpreis etc.) zu überprüfen. Reklamationen sind gegenüber C/T/C Systems
unverzüglich in Textform (E-Mail, Brief, Fax) zu erklären. Beim Besuch der
Veranstaltungen gelten immer die separaten Geschäftsbedingungen des jeweiligen
Veranstalters.
Print@Home-Tickets
Der Kunde kann sich sein online gekauftes Ticket im print@home-Verfahren
sofort nach Zusendung des Tickets via E-Mail ausdrucken oder dieses in seinem
Wallet oder ähnlichen Orten auf dem Smartphone abspeichern. Der aufgedruckte
Barcode zeigt die Eindeutigkeit des Tickets, die beim Zutritt zur
Veranstaltung mit sogenannten Barcodescannern überprüft werden. Diese
Überprüfung schließt somit den mehrfachen Besuch durch vervielfältigte Tickets
aus. Der Wert eines print@home-Ticket besteht demnach nicht in der
Einzigartigkeit des Tickets (z.B. weißes Kopierpapier), sondern in der
Einmaligkeit der Information des Barcodes. Der Kunde ist verpflichtet, das
Ticket vor der Vervielfältigung durch Dritte geschützt aufzubewahren. Bei
Verlust und/oder Missbrauch des Tickets besteht kein Anspruch des Kunden auf
Besuch der Veranstaltung oder Erstattung von Ticketentgelt. Der Weiterverkauf
von Tickets an Dritte, die im Rahmen des print@home-Verfahrens gekauft wurden,
ist verboten. Bei Zuwiderhandeln verlieren der Ticketkäufer bzw. der
Ticketinhaber das Recht zum Veranstaltungsbesuch ohne Anspruch auf Erstattung
des Ticketpreises oder der vorbezeichneten Ticketgebühren. Wer Tickets
unerlaubt vervielfältigt und/oder in Umlauf bringt, kann vom Veranstalter für
etwaige Folgeschäden haftbar gemacht werden. Zudem erfolgt in jedem Fall eine
strafrechtliche Verfolgung (Leistungserschleichung, Betrug, Urkundenfälschung)
Widerrufsrecht
Ausschluss (Nichtbestehen) des Widerrufsrechts beim Ticketkauf
Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ist bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen
im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die einen spezifischen Termin oder
Zeitraum für die Leistungserbringung vorsehen, ein Widerrufsrecht
ausgeschlossen. Dem Kunden steht daher kein Widerrufsrecht für die Bestellung
der von C/T/C Systems im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Veranstalters
angebotenen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen,
insbesondere Bestellungen von Tickets für Veranstaltungen, zu. Jede Bestellung
von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch C/T/C Systems namens
des Veranstalters bindend und verpflichtet den Kunden zur Abnahme und
unverzüglichen Bezahlung der bestellten Tickets. C/T/C Systems hat das Recht,
bis zum Vortag der Veranstaltung nicht bezahlte Tickets in den Vorverkauf
zurückzugeben. In diesem Fall besteht weiterhin den Anspruch auf Zahlung der
vertraglich geschuldeten Vorverkaufs-, System-, Bearbeitungs- und
Versandgebühren. Weitergehende Schadenersatzansprüche des jeweiligen
Veranstalters aus dessen Vertragsverhältnis mit dem Kunden bleiben ggf.
daneben bestehen.
Gewerblicher Weiterverkauf von Tickets
Verboten ist der gewerbliche Weiterverkauf von Tickets. Dabei werden nur die
Tickets an Endkunden verkauft, sofern dies nicht beim Kauf anders vereinbart
wurde. Der Weiterverkauf von Tickets bedarf der ausdrücklichen vorherigen
Zustimmung von C/T/C Systems in Textform. Bei Krankheit, Ausfällen oder
Ähnlichem können die Tickets an Dritte weitergegeben werden.
Gewährleistungsansprüche des Kunden (Ausfall, Verlegung etc. einer
Veranstaltung)
Gewährleistungsansprüche des Kunden im Zusammenhang mit einer Veranstaltung
bzw. einer von C/T/C Systems im Namen und auf Rechnung des jeweiligen
Veranstalters vermittelten Leistungen bestehen nur gegenüber diesem
Veranstalter. C/T/C Systems haften nicht für die Durchführung der
Veranstaltung oder die Erstattung von gezahlten Ticketpreisen im Falle von
ausgefallenen, verschobenen Veranstaltungen. C/T/C Systems haften ferner auch
nicht für hieraus entstehende Schäden.
Umtausch von Tickets
Ausgeschlossen ist der Umtausch der Tickets.
Insolvenz des Veranstalters
Im Falle der Insolvenz des Veranstalters besteht kein Anspruch gegen C/T/C
Systems auf Ausgleich einer Forderung des Kunden gegen den Veranstalter. Der
Kunde hat seine Ansprüche im Insolvenzfall direkt gegenüber dem Veranstalter
bzw. dem zuständigen Insolvenzverwalter geltend zu machen.
Zahlung
C/T/C Systems ist vom Veranstalter beauftragt, die Bezahlvorgänge im Rahmen
des Online Ticketverkaufs abzuwickeln. Zu diesem Zweck haben diese
Veranstalter C/T/C Systems vorab ermächtigt, sämtliche durch Online-Verkäufe
entstehenden Forderungen im Namen und auf Rechnung des jeweiligen
Veranstalters gegenüber dem Kunden geltend zu machen und außergerichtlich
sowie gerichtlich durchzusetzen. Die vorerwähnten Forderungen des
Veranstalters schließen sämtliche sogenannten Systemgebühren,
Vorverkaufsgebühren sowie Bearbeitungspauschalen ein, die im
Ticketkaufgeschäft zwischen Veranstalter und Kunden vereinbart werden. C/T/C
Systems führt den Einzug von Zahlungen durch gängige Zahlungsmethoden wie z.B.
Banküberweisung, Kreditkarte, Banklastschrift, Rechnung, Paypal, Apple-Pay,
Google-Pay etc. der Kunden im Namen und auf Rechnung des jeweiligen
Veranstalters durch. Die Belastungen erfolgen im Augenblick des Ticketkaufs.
Erfüllungsort & Gerichtsstand
Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.
Stand: 08.07.2026